Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie – Modul A2: Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Digitalisierung, Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet: Bundesweit
Förderberechtigte: Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt prozessorientierte Einzel- und Verbundprojekte zur Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie am Standort Deutschland.
Mit dem Konjunktur- und Zukunftspakets zur Bekämpfung der Corona-Folgen vom 3.6.2020 fördert das BMWK Zukunftsinvestitionen von Fahrzeugherstellern und der Zulieferindustrie. Die Förderung erfolgt in 3 Fördermodulen, die zusammen den Förderrahmen „Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ bilden und über mehrere Förderprogramme umgesetzt werden.
In Modul A2 wird die Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie zu folgenden Themen gefördert:
konkrete Schlüsselprozesse des Produktionssystems und deren konsequente Weiterentwicklung mit Signalwirkung für die Transformation und Digitalisierung der Fahrzeug- und Zulieferindustrie in Deutschland,
integrale Verbindung von Hard- und Software zu Cyber-Physikalischen Systemen in den Fertigungssystemen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie auf Basis skalierbarer Konzepte,
Adaption in Zulieferer- und Prozessketten von digitalen Technologien wie 5G oder Edge Computing, adaptiven Fertigungsverfahren („3D-Druck“) oder Augmented/Virtual Reality, innovativen Securitykonzepten auf Basis Distributed Ledger Technologien („Blockchain“),
Interoperabilität, indem technische Architekturen hinsichtlich ihrer Skalierbarkeit, Performanz, Transparenz und Sicherheit attraktiv gestaltet werden.
Neben den technologischen Entwicklungen sind auch weiterführende Querschnittsaspekte zu berücksichtigen. Beispiele für mögliche förderfähige Querschnittsaspekte sind:
Transfer,
Weiterbildung und Qualifizierung,
neue Kooperationsmodelle,
rechtliche Aspekte,
ökologische Nachhaltigkeit,
Interoperabilität und Standardisierung.
Es werden alle Bereiche und Arten bodengebundener Fahrzeuge zur zivilen Nutzung unterstützt, insbesondere Automobile, Nutzfahrzeuge und Motorräder, mobile Arbeits- und Landmaschinen, Bahn- und Schienenfahrzeuge, Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Je nach Kategorie ist die Höhe der Förderung festgelegt:
industrielle Forschung, maximal EUR 20 Millionen,
experimentelle Entwicklung, maximal EUR 15 Millionen,
Durchführbarkeitsstudien, maximal EUR 7,5 Millionen.
Sie können Ihre Projektskizzen jederzeit bei dem Projektträger einreichen. Die Projektskizzen werden jeweils zu den Stichtagen 31.3, 30.6., 30.9. und 31.12. bewertet.
Für die Erstellung Ihres Förderantrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/digitalisierung-fahrzeughersteller.html