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Beratung für Mittelständler in Baden-Württemberg
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt mit dem Beratungsgutschein „Transformation Automobilwirtschaft“ kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit einem niederschwelligen Zugang zu einer strategischen Beratung rund um die Transformation der Automobilwirtschaft. Zulieferer und das Kfz-Gewerbe können den Gutschein auch in Kombination mit den Herausforderungen durch Covid-19 beantragen. Die...Beratung für Mittelständler in Baden-WürttembergMehr
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt mit dem Beratungsgutschein „Transformation Automobilwirtschaft“ kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit einem niederschwelligen Zugang zu einer strategischen Beratung rund um die Transformation der Automobilwirtschaft. Zulieferer und das Kfz-Gewerbe können den Gutschein auch in Kombination mit den Herausforderungen durch Covid-19 beantragen. Die Antragsfrist wurde bis zum 31.05.2024 verlängert.
Ich durfte schon zwei Unternehmen aus der Region dabei begleiten und kann die schnelle und einfache Beantragung bestätigen.
https://www.transformationswissen-bw.de/fileadmin/media/Downloads/Flyer_Beratungsgutschein_Transformation_Automobilwirtschaft.pdfBeitrag wartet auf FreischaltungBeitrag wurde veröffentlicht, er ist jetzt im Stream sichtbar. -
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32. Ausschreibung des internationalen Fördernetzwerks IraSME
Bis zum 27. September 2023 können mittelständische Unternehmen sowie kooperierende Forschungseinrichtungen aus den teilnehmenden Ländern und Regionen Anträge auf Förderung für ihre innovativen marktorientieren Forschungs- und Entwicklungsprojekte einreichen.
Für deutsche Antragstellende steht wie immer das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz als Förderinstrument...32. Ausschreibung des internationalen Fördernetzwerks IraSMEMehr
Bis zum 27. September 2023 können mittelständische Unternehmen sowie kooperierende Forschungseinrichtungen aus den teilnehmenden Ländern und Regionen Anträge auf Förderung für ihre innovativen marktorientieren Forschungs- und Entwicklungsprojekte einreichen.
Für deutsche Antragstellende steht wie immer das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz als Förderinstrument zur Verfügung.
Die Ausschreibung in Kürze:
Was wird gefördert?
FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen mit hohem Markpotential, ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), weitere mittelständische Unternehmen, nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner von Unternehmen (gemäß Richtlinien der beteiligten Länder/Regionen)
Wie wird gefördert?
Für deutsche Antragstellende erfolgt die Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten.
Welche Länder?
Aktuell: Belgien (Flandern + Wallonien), Brasilien, Deutschland, Luxemburg, Türkei
Auf folgenden Seiten sind Informationen zu der aktuellen IraSME-Ausschreibung einschließlich der teilnehmenden Länder/Regionen veröffentlicht:
- ZIM: https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/internationale-ausschreibung-irasme.html (Deutsch)
- IraSME: https://www.ira-sme.net/current-call/ (Englisch)
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Nachhaltigkeitsbonus der L-Bank belohnt Unternehmen mit CO2-Bilanzierung!
Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung BW (GuW-BW) und die Investitionsfinanzierung wurden mit dem
Nachhaltigkeitsbonus noch attraktiver.
Unternehmen, die ihre CO2-Bilanz vorlegen, bekommen seit Juli 2022 eine zusätzliche Zinsverbilligung.
Dabei müssen externe Fachleute das sachgerechte Vorgehen bei der Erstellung der CO2-Bilanz bestätigen.
„Mit der Klima-Ampel der Zukunftsinitiative Handwerk 2025 bringen wir...Nachhaltigkeitsbonus der L-Bank belohnt Unternehmen mit CO2-Bilanzierung!Mehr
Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung BW (GuW-BW) und die Investitionsfinanzierung wurden mit dem
Nachhaltigkeitsbonus noch attraktiver.
Unternehmen, die ihre CO2-Bilanz vorlegen, bekommen seit Juli 2022 eine zusätzliche Zinsverbilligung.
Dabei müssen externe Fachleute das sachgerechte Vorgehen bei der Erstellung der CO2-Bilanz bestätigen.
„Mit der Klima-Ampel der Zukunftsinitiative Handwerk 2025 bringen wir Energiewende und Klimaschutz im Handwerk weiter voran. Das Tool unterstützt Betriebe bei der Senkung ihrer Energiekosten, der Umstellung auf regenerative Energieträger und einer nachhaltigen und schonenden
Ressourcennutzung“, sagt Rainer Reichhold, Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags. „Durch die Nutzung der Klima-Ampel profitieren die Umwelt ebenso wie die Handwerksunternehmen.“
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Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch), Digitalisierung
Fördergebiet: bundesweit
Förderberechtigte: Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Nutzung von Methoden der KI. Ihr Projekt ist risikoreich und innovativ und...Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMUMehr
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch), Digitalisierung
Fördergebiet: bundesweit
Förderberechtigte: Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Nutzung von Methoden der KI. Ihr Projekt ist risikoreich und innovativ und Sie könnten es ohne Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchführen.
Gefördert werden Einzel- oder Verbundvorhaben zu folgenden Themen:
automatisierte Informationsaufbereitung,
digitale Assistenten,
Computer Vision/Bildverstehen,
Sprach- und Textverstehen,
datengetriebene Systeme und Datenengineering sowie
Grundfragen zu intelligenten Systemen.
Sie setzten Ihr Vorhaben in einem oder mehreren der folgenden Themenbereiche um:
erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz,
Logistik, Mobilität und Automobil,
Produktionstechnologien, Prozesssteuerung und Automatisierung,
innovative nutzerorientierte Dienstleistungen sowie
Daten- und IKT (Informations- und Kommunikationstechnologien)-Wirtschaft.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von meistens 2 bis höchstens 3 Jahren.
Je nach Anwendungsnähe Ihres Vorhabens erhalten Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft meistens bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
Als Start-up aus dem KI-Bereich mit abgeschlossener Gründungsphase und einem Alter von maximal 3 Jahren, können Sie bis zu 75 Prozent als Zuschuss erhalten, höchstens jedoch EUR 100.000 pro Jahr.
Als KMU können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung erhalten Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben als Zuschuss.
Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie eine Projektskizze bei dem DLR Projektträger ein. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15.4. und der 15.10. eines Jahres. Letzter Stichtag ist der 15.10.2023.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/erforschung-entwicklung-nutzung-ki-kmu.htmlBeitrag wartet auf FreischaltungBeitrag wurde veröffentlicht, er ist jetzt im Stream sichtbar. -
Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie – Modul A2: Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Digitalisierung, Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet: Bundesweit
Förderberechtigte: Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt prozessorientierte Einzel- und...Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie – Modul A2: Digitalisierung der Fahrzeughersteller und ZulieferindustrieMehr
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Digitalisierung, Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet: Bundesweit
Förderberechtigte: Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt prozessorientierte Einzel- und Verbundprojekte zur Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie am Standort Deutschland.
Mit dem Konjunktur- und Zukunftspakets zur Bekämpfung der Corona-Folgen vom 3.6.2020 fördert das BMWK Zukunftsinvestitionen von Fahrzeugherstellern und der Zulieferindustrie. Die Förderung erfolgt in 3 Fördermodulen, die zusammen den Förderrahmen „Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ bilden und über mehrere Förderprogramme umgesetzt werden.
In Modul A2 wird die Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie zu folgenden Themen gefördert:
konkrete Schlüsselprozesse des Produktionssystems und deren konsequente Weiterentwicklung mit Signalwirkung für die Transformation und Digitalisierung der Fahrzeug- und Zulieferindustrie in Deutschland,
integrale Verbindung von Hard- und Software zu Cyber-Physikalischen Systemen in den Fertigungssystemen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie auf Basis skalierbarer Konzepte,
Adaption in Zulieferer- und Prozessketten von digitalen Technologien wie 5G oder Edge Computing, adaptiven Fertigungsverfahren („3D-Druck“) oder Augmented/Virtual Reality, innovativen Securitykonzepten auf Basis Distributed Ledger Technologien („Blockchain“),
Interoperabilität, indem technische Architekturen hinsichtlich ihrer Skalierbarkeit, Performanz, Transparenz und Sicherheit attraktiv gestaltet werden.
Neben den technologischen Entwicklungen sind auch weiterführende Querschnittsaspekte zu berücksichtigen. Beispiele für mögliche förderfähige Querschnittsaspekte sind:
Transfer,
Weiterbildung und Qualifizierung,
neue Kooperationsmodelle,
rechtliche Aspekte,
ökologische Nachhaltigkeit,
Interoperabilität und Standardisierung.
Es werden alle Bereiche und Arten bodengebundener Fahrzeuge zur zivilen Nutzung unterstützt, insbesondere Automobile, Nutzfahrzeuge und Motorräder, mobile Arbeits- und Landmaschinen, Bahn- und Schienenfahrzeuge, Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Je nach Kategorie ist die Höhe der Förderung festgelegt:
industrielle Forschung, maximal EUR 20 Millionen,
experimentelle Entwicklung, maximal EUR 15 Millionen,
Durchführbarkeitsstudien, maximal EUR 7,5 Millionen.
Sie können Ihre Projektskizzen jederzeit bei dem Projektträger einreichen. Die Projektskizzen werden jeweils zu den Stichtagen 31.3, 30.6., 30.9. und 31.12. bewertet.
Für die Erstellung Ihres Förderantrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/digitalisierung-fahrzeughersteller.htmlBeitrag wartet auf FreischaltungBeitrag wurde veröffentlicht, er ist jetzt im Stream sichtbar. -
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